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Datenschutz (Auskunftsanfrage gem. Art. 15 DSGVO)

Sollten Erziehungsberechtigte oder Schüler:innen an Ihrer Schule eine Auskunftsanfrage gem. Art. 15 DSGVO gestellt werdenstellen und sich diese Anfrage auch auf die von Ihnen verarbeiteten Daten in BOLLE beziehen, so hilft BOLLE Ihnen bei der Beantwortung der Auskunftsanfrage. Die Schulleitung kann in der Rechtevergabe bestimmen, welche Kolleg:ininnen Zugriff auf diesen Bereich in BOLLE hat.haben. Um zu dieser Abfrage zu gelangen, geht man unter dem Reiter Admin auf Datenschutz.

Auf dieser Seite können Sie die Daten abrufen, die von Ihrer Schule in BOLLE verarbeitet werden. Sie sollten dies nur tun, wenn ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO von Schüler:innen oder deren Erziehungsberechtigten vorliegt.

Im Tabellenkopf können Sie nach der gewünschten Person suchen. Klicken Sie auf den Namen der Person. Bestätigen Sie im zweiten Schritt, dass Sie die Aufkunft tatsächlich herunterladen möchten. Es wird eine Excel-Datei generiert und sofort heruntergeladen. Im ersten Reiter der Excel-Datei finden Sie weitere Hinweise von uns. Im zweiten Reiter sehen Sie eine Legende für genutzte Abkürzungen. Im dritten und vierten Reiter der Datei wird die Einschränkung der Zur-Verfügung-Stellung von ausgewählten Daten begründet. 

Auf dieser Seite haben wir Ihnen ein paar weitere Informationen zur Verfügung gestellt.